Informationen

Seit Beginn unserer Tätigkeit haben wir uns als UAKA und UBBA einem intensiven Austausch und der Vernetzung mit relevanten Partnern gewidmet. Es fanden Gespräche mit diözesanen Ansprechpersonen, der Koordinationsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt statt.

  • an der Vertiefung und Erweiterung der Erkenntnisse, die im Rahmen der MHG-Studie für den Bereich der Diözese Augsburg gewonnen wurden;
  • an der Erkenntnisgewinnung, wie in der Vergangenheit mit Tätern und Betroffenen umgegangen wurde.

Auf Initiative der Aufarbeitungskommission wird eine wissenschaftliche Studie am Department Psychologie der Ludwigs-Maximilians-Universität München zu „Sexualisierter Gewalt an Minderjährigen im Kontext der katholischen Kirche im Bistum Augsburg“ erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen Betroffene, deren Mitarbeit am Studiendesign wie auch an der Studie selbst grundlegend ist. Die nicht aus Kirchensteuermitteln finanzierte Studie beabsichtigt, die Auswirkungen sexualisierter Gewalt im Leben der Betroffenen zu untersuchen.

Methodisch fußt die Erhebung auf Interviews mit Betroffenen. Aus diesem Grund war allen Beteiligten die intensive Einbindung des Betroffenenbeirats ein besonderes Anliegen. Seine Mitwirkung an der Ausarbeitung des Fragenkatalogs für die beabsichtigten Interviews ist von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Studie.

Um was für eine Art Studie handelt es sich? (wissenschaftliche Herangehensweise)
Dieses klinisch-psychologische Forschungsprojekt untersucht langfristige Auswirkungen des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen seit Mitte des 20. Jahrhunderts im Bistum Augsburg. Der Schwerpunkt liegt auf den psychosozialen Langzeitfolgen für die Betroffenen und deren unmittelbares, soziales Umfeld. Der partizipative Ansatz dieses Projekts erlaubt es, die Menschen, die davon betroffen sind, in den Mittelpunkt des Forschungsvorhabens zu stellen und gemeinsam mit ihnen aus Sicht der Betroffenen lebensnahe und unmittelbar bedeutsame Forschungsergebnisse zu gewinnen.

Wie ist die Studie aufgebaut?
Das Forschungsprojekt folgt einem Mixed-Methods-Design (Creswell, 2017) und besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Teilstudien. Teilstudie 1 ist eine qualitative, biografische Interviewstudie mit Betroffenen und – sofern Einverständnis besteht– Personen aus ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld. Die Erkenntnisse aus dieser Studie werden in Teilstudie 2 in einer quantitativen Umfrage mittels einer unabhängigen Stichprobe bestehend aus weiteren Personen derselben Zielgruppen und geeigneten Kontrollgruppen überprüft und erweitert.

Was passiert mit den Auskünften der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer?
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie werden vorab darüber informiert, dass bezüglich des Umgangs mit ihren Daten strengste Vertraulichkeit herrscht. Daher müssen sie der Verarbeitung ihrer Daten auch ausdrücklich zustimmen. Die Daten sind und bleiben alleiniges Eigentum des Departments Psychologie der LMU München. Die Angaben der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer gehen ausschließlich anonymisiert in die Studie ein.

Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Studie?
Dieses klinisch-psychologische Forschungsprojekt untersucht langfristige Auswirkungen des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen seit Mitte des 20. Jahrhunderts im Bistum Augsburg.

Welches Ziel wurde für diese Studie gesetzt?
Schwerpunkt dieser wissenschaftlichen Studie ist es, die psychosozialen Langzeitfolgen sexueller Gewalt für die Betroffenen (und ihr soziales Umfeld) im Kontext der katholischen Kirche im Bistum Augsburg wissenschaftlich zu untersuchen.

Wie ist die Unabhängigkeit der Studie gewährleistet bzw. wer sind die Auftraggebenden?
Das Projekt wurde von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Augsburg (UAKA) und dem Unabhängigen Betroffenenbeirat im Bistum Augsburg (UBBA,) initiiert und wird von diesen unabhängigen Gremien auch begleitet. Die Studienleitung des Departements Psychologie der LMU München ist in jeder Phase und allen Belangen der Studie allein wissenschaftlichen Standards verpflichtet und völlig unabhängig von Weisungen Dritter.

Wie wird die Studie finanziert?
Finanziert wird diese Studie im Rahmen einer Zuwendungsvereinbarung durch Mittel des Bischöflichen Stuhles der Diözese Augsburg. Es handelt sich ausdrücklich um keine Auftragsarbeit.

Gibt es begleitende Unterstützung für Betroffene, die sich bereit erklären an der Studie teilzunehmen?
Die Interviews werden von geschulten Mitarbeitern/innen des Departements Psychologie der LMU durchgeführt. Eine zusätzliche Hilfestellung durch erfahrene Psychotherapeuten/innen der LMU ist im Bedarfsfall jederzeit gewährleistet.

Wo kann ich zukünftig die Studie einsehen bzw. einen Zwischenstand erfahren?
Die Studienleiter dieses Forschungsprojekts des Departements Psychologie werden nach Abschluss der Studie eine Beschreibung des Projekts, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen frei zugänglich veröffentlichen. Damit dürfte nach gegenwärtigem Sachstand frühestens Anfang 2026 zu rechnen sein. Die UAKA und der UBBA werden auf ihrer Homepage diese Veröffentlichung ebenfalls zum Download zur Verfügung stellen.

Wie soll bzw. wird mit den Erkenntnissen weiter verfahren?
Über diese Veröffentlichung hinaus sollen aus den beiden Teilstudien nationale und internationale Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften entstehen. Die erhobenen und ausgewerteten, anonymisierten Daten von Betroffenen von sexualisierter Gewalt aus dem Bistum Augsburg, die Eigentum des Departments für Psychologie bleiben, sollen zu einer Darstellung der Folgen von sexueller Gewalt im Kontext der katholischen Kirche beitragen und inner- wie außerkirchlich für die Relevanz des Missbrauchsproblematik sensibilisieren.

Weiterführende Informationen

Gutachten und Projekte im Bistum Augsburg

Weitere Gutachten und Projekte außerhalb der Diözese Augsburg

Weiterführende Links:

Grundlagen

  • Gemeinsame Erklärung („Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland der deutschen Bischofskonferenz“), Stand: 19.01.2022
  • Satzung UAKA („Statut und Geschäftsordnung der Aufarbeitungskommission“), Stand: 15.03.2021
  • Satzung UBBA („Statut und Geschäftsordnung der Aufarbeitungskommission“), Stand: 15.03.2021
  • Rahmenordnung Prävention („Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“), Stand 01.01.2020
  • Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Bedienstete im kirchlichen Dienst, Stand 01.01.2020
  • Interventionsordnung („Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz-und hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst <Interventionsordnung>“), Stand 01.06.2020
  • Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids, Stand 01.01.2021
  • Codex iuris canonici – Buch VI- kirchenrechtliche Strafrechtsbestimmungen, Fassung vom 08.12.2021
  • Musterordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für Kommissionen zu Forschungszwecken und für Rechtsanwaltskanzeleien („Musterordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfsbedürftiger Erwachsener, für Forschungszwecke und für Rechtsanwaltskanzleien in Bezug auf Sachakten, Verfahrensakten, Registraturakten und vergleichbare Aktenbestände der laufenden Schriftgutverwaltung“), Stand: 12.06.2023