Aktuelles von Aufarbeitungskommission und Betroffenenbeirat
Fotoausstellung: Betroffene zeigen Gesicht
20.09.2023 Vom 20. September bis 20. Oktober 2023 – Ort: Haus St. Ulrich, Augsburg – Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr. Am Wochenende sowie an Feiertagen bitte erfragen unter 0821 31520
Sexualisierte Gewalt in kirchlichem Kontext: Beinahe allgegenwärtig wirkt dieses Thema seit geraumer Zeit. Als echtes Politikum ist ihm die Aufmerksamkeit gewiss.
Einzelschicksale dagegen gehen gerne in Statistiken auf. Die Täter rücken in den Vordergrund, – ebenso wie das kirchliche Verantwortungsverschulden.
Eindrücke und ein Bericht zur Ausstellungseröffnung finden Sie auf den Seiten des Bistums Augsburg sowie bei katholisch1tv.
Diese Fotoausstellung wählt einen anderen Zugriff. Sie erzählt aus der Perspektive von Betroffenen: Bild und Stimme leiht sie ihnen. Bedrückendes offenbart sich; die gezeigten Dokumente suchen Nähe zu stiften, – Nähe zwischen einst und jetzt, Nähe zwischen Betroffenen und Besuchern. Am Horizont wenigstens ein Vorschein von Befreiung und Gerechtigkeit …
Gerade deshalb wurde diese Fotoausstellung in das Programm des Ulrich-Doppeljubiläumsjahres 2023/24 übernommen. Zudem wird Diözesanbischof Dr. Bertram Meier persönlich an der Ausstellungs-Eröffnung mitwirken.
Für den Ausstellungsort in Augsburg zeichnen verantwortlich die Unabhängige Aufarbeitungskommission und der Unabhängige Betroffenenbeirat im Bistum Augsburg.
Die Kuratorin der Ausstellung, Frau Dr. Ilonka Czerny (Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart), führt am 20. September 2023 dankenswerterweise in die Konzeption der Ausstellung ein.
An jedem Donnerstag (16 -18 Uhr) steht für Interessierte ein qualifzierter Gesprächspartner zur Verfügung, – entsprechend dem Motto des Doppeljubiläums: Mit dem Ohr des Herzens!
Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert und kann gerne an anderen Orten im Bistum gezeigt werden. Interessenten melden sich bitte unter kontakt@aufarbeitungskommission-augsburg.de.
Ausstellungsflyer zum Download hier


Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs als Arbeitsunfall
01.07.2023 Die Deutsche Bischofskonferenz hat in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ein Verfahren erstellt, mit welchem sexueller Missbrauch als Arbeitsunfall bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gemeldet werden kann.
Bei diesem Verfahren sollen die Betroffenen, bei denen die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall gegeben sind, angeschrieben werden. Mit diesem Schreiben erhalten die Betroffenen die Möglichkeit zum Widerspruch. Erfolgt kein Widerspruch, sind die (Erz-)bistümer zur Meldung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft verpflichtet.
Weitere Informationen zum Verfahren auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz
Kontaktmöglichkeiten für Betroffene auf den Seiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Diözesane Betroffenenbeiräte vernetzen sich zur Verbesserung der Aufarbeitung
30.04.2023 Bei einer ersten digitalen Konferenz am 25. April 2023 bekundeten die Teilnehmenden ihr Interesse an einer Vernetzung der deutschen diözesanen Betroffenenbeiräte.
Begleitet wurde dieses Vorhaben durch ein Grußwort von Kinderschutzexperte Pater Hans Zollner SJ, der „die Zusammenarbeit mit Opfern und Betroffenen von Missbrauch in der Kirche – und auch darüber hinaus – …für wichtig und gewinnbringend“ bezeichnet.
Neben gegenseitigem Einblick in die derzeitige Arbeit und aktuelle Prioritäten, wurden erste Beschlüsse gefasst. Die Zusammenarbeit der diözesanen Beiräte soll mit monatlichen Treffen beibehalten werden. Arbeitsgruppen greifen verschiedene Themen auf und wollen dem gesamten Netzwerk zuarbeiten. Davon soll auch die Vernetzung auf regionaler Ebene profitieren. Geplant ist, Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Aufarbeitung der Bistümer zu bündeln und in Entscheidungen der Deutsche Bischofskonferenz und der Politik einzubringen.
Unter den teilnehmenden 20 Beiräten befanden sich auch Vertreter/-innen aus alternativen Formen der Betroffenenbeteiligung der 27 deutschen Bistümer. Initiiert wurde dieses Treffen von Rolf Fahnenbruck (Betroffenenbeirat Passau) und Sabine Otto (Betroffenenbeirat Ost). Friedrich Braun nahm als Vertreter des UBBA teil.
Zum Interview mit Sabine Otte über das Vernetzungstreffen auf den Seiten von bei katholisch.de
Verfahrensänderung zu Widerspruchsrecht und Akteneinsicht
23.03.2023 Im Verfahren zur Anerkennung des Leids betroffener von sexualisierter Gewalt hat die Deutsche Bischofskonferenz eine wichtige Änderung beschlossen. Sie bezieht sich auf das Widerspruchsrecht zur Leistungshöhe.
Nähere Informationen auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz.
Tätigkeitsberichte der UAKA erschienen
22.03.2023 Die Tätigkeitsberichte für die Jahre 2021 und 2022 befinden sich auf den Seiten der UAKA
Tätigkeitsbericht 2022 des UBBA online
25.02.2023 Sie finden den Tätigkeitsbericht auf der Seite des UBBA
Gedenkfeier für Opfer von Missbrauch 2022

10.11.2022 Der 18. November ist der Gedenktag für die Opfer von Missbrauch. Diesen hat Papst Franziskus 2018 bestimmt. Der Unabhängige Betroffenenbeirat im Bistum Augsburg (UBBA) will diesen Tag nutzen, um einen Raum für die Anliegen der Betroffenen zu öffnen. Bei einer Andacht in der Moritzkirche Augsburg, am 18.11.2022 um 19.00 Uhr soll das Leid der Betroffenen im Zentrum stehen. Der Sprecher des UBBA wird Herrn Generalvikar Dr. Hacker stellvertretend für das Bistum neu erstellte Flyer zur Verteilung in den Pfarrgemeinden der Diözese übergeben.
Auf ihnen finden sich die Aufgabenbereiche des UBBA, der Betroffenen vor allem Unterstützung anbieten möchte. Bei der Gedenkfeier stellen sich weiterhin verschiedene Gremien und Anlaufstellen – kirchliche und unabhängige – vor, die den Betroffenen Möglichkeiten zur Aufarbeitung anbieten. Die Gedenkfeier ist für Betroffene, Angehörige von Betroffenen sowie für alle Christen, die hinschauen und aktive Stützen ihrer Kirche sein möchten.