Aktuelles von Aufarbeitungskommission und Betroffenenbeirat
Gedenktag für Opfer von Missbrauch 2024 mit Fotoausstellung
23.10.2024 GEDENKFEIER am 19. November 2023, 19 Uhr in der Stadtpfarrkirche Heilig Geist in Neuburg a. d. Donau mit allen, die hinschauen und ihre Verbundenheit mit Missbrauchsopfern zeigen wollen, sowie für Betroffene und deren Angehörige. Anschließend Eröffnung der FOTOAUSSTELLUNG: „Betroffene zeigen Gesicht“ im Pfarrzentrum Heilig Geist.
Bereits zum dritten Mal lädt der Betroffenenbeirat zur Gedenkfeier für Opfer von Missbrauch ein. In diesem Jahr wird die Veranstaltung, zu der Bischof Dr. Bertram Meier sein Kommen zugesagt hat, in Kooperation mit der PfarreienGemeinschaft St. Peter und Hl. Geist in Neuburg durchgeführt. Begleitet wird die Gedenkfeier von der Fotoausstellung: „Betroffene zeigen Gesicht“. Die Fotoausstellung erzählt aus der Perspektive von Menschen, die Missbrauch erlebt haben. Sie gibt ihnen Bild und Stimme. Die kurzen Texte offenbaren die Dimension des Missbrauchs und erzeugen Nähe auf andere Weise als es Zahlen von Statistiken schaffen. Die Ausstellung kann bis zum 24. November besichtigt werden.
Öffnungszeiten und weitere Infos siehe Flyer.
Bild © Andreas Lüdke | katholisch1.tv
Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert und kann auch an anderen Orten im Bistum gezeigt werden. Informationen und Terminvereinbarung unter kontakt@aufarbeitungskommission-augsburg.de.
Missbrauchsstudie im Bistum Augsburg wird erarbeitet
06.10.2024 Auf Initiative der Aufarbeitungskommission wird eine wissenschaftliche Studie am Department Psychologie der Ludwigs-Maximilians-Universität München zu „Sexualisierter Gewalt an Minderjährigen im Kontext der katholischen Kirche im Bistum Augsburg“ erarbeitet. Weitere Infomationen zur Studie über diesen Link
Personeller Wechsel in der Aufarbeitungskommission
Mit Ablauf der ersten Amtsperiode der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Augsburg (UAKA) beendete Herr Manfred Pexl seine Mitarbeit in der Kommission. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Peter Kindermann berufen.
Die Entscheidung von Herrn Manfred Prexl, aus Altersgründen für keine weitere Amtsperiode in der UAKA mehr zur Verfügung zu stehen, wurde von allen Mitgliedern des Gremiums mit großem Bedauern aufgenommen. Seine unbestrittene Fachkompetenz als Strafrechtler, sein differenziertes Urteil sowie seine ruhige und einfühlsame Art waren ein Gewinn für die UAKA. Aber auch vom enormen Engagement Herrn Prexls bei der konkreten Aufarbeitung und seinen Erfahrungen aus unterschiedlichen Aufarbeitungsprojekten im Bistum Augsburg profitierte das Gremium ungemein. Wir sagen ihm auf diesem Wege nochmals ein herzliches Vergelt’s Gott und wünschen ihm alles erdenklich Gute.
Dem Nachfolger von Herrn Prexl, Herrn Peter Kindermann, danken wir an dieser Stelle für seine keineswegs selbstverständliche Bereitschaft zur ehrenamtlichen und doch recht zeitintensiven Mitarbeit in der UAKA und freuen uns über die fachkundige Verstärkung. Auch er bringt bereits Erfahrungen im Umgang mit der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt mit und wurde von allen übrigen Mitgliedern, für die es bereits die zweite Amtsperiode ist, herzlich willkommen geheißen.
Wanderaustellung „Betroffene zeigen Gesicht“ hat noch freie Verleihtermine
19.05.2024 Die Ausstellung „Betroffene zeigen Gesicht“ bringt auf eindrückliche Weise mit den Menschen in Kontakt, die hinter den Statistiken von Missbrauchsfällen stehen. Sie macht sensibel, welche Geschichten Betroffene mit sich tragen, die oft unerkannt mitten unter uns leben. Durch diese virtuelle Begegnung können Vorurteile und Hemmnisse abgebaut werden, um Menschen mit traumatischen Erlebnissen im eigenen Umfeld einfühlsam zu begegnen. Das wiederum hilft Betroffenen, den erfahrenen Missbrauch aufarbeiten zu können und sich weiter zu stabilisieren.
Die Foto-Ausstellung ist von Frau Dr. Czerny, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, 2022 konzipiert worden und war sowohl auf dem Katholikentag in Stuttgart 2022 wie seither auch in verschiedenen Bistümern in Deutschland zu sehen. Für das Bistum Augsburg wurde sie 2023 im Rahmen des Ulrichsjubiläums zugänglich gemacht. Sie besteht aus 13 hochwertigen, gut transportablen und einfach aufstellbaren Rollups (im Format: 85 x 200 cm). Die Ausstellung eignet sich für Pfarrgemeinden ebenso, wie für Verbände, Einrichtungen oder Einzelveranstaltungen. Sie kann kostenfrei entliehen werden. Der Transport ist selbst zu organisieren.
Eine Terminvereinbarung, sowie Beratung und Auskünfte sind erhältlich über kontakt@aufarbeitungskommission-augsburg.de oder betroffenenbeirat@aufarbeitungskommission-augsburg.de (Foto © CChmiel)
Informationsveranstaltung des Betroffenenbeirats
11.03.2024 Der UBBA lädt nach seiner dreijährigen Ernennungszeit am 24. April 2024 um 17 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in das Haus St. Ulrich (Augsburg) ein. Im Mittelpunkt stehen der Tätigkeitsbericht und die Möglichkeit für Fragen. Eine Anmeldung per Mail wäre uns hilfreich für die Planung. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Einladung zur Infoveranstaltung
Wichtig! Ende des Widerspruchsrechts für Anträge
vor dem 1. März 2023
22.02.2024 Nur noch bis zum 31. März 2024 können Betroffene sexualisierter Gewalt, deren Anträge seit Beginn des UKA-Verfahrens am 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2023 entschieden sind, Widerspruch einlegen. Für Anträge ab dem 1. März 2023 bleibt die Widerspruchsfrist von zwölf Monaten unverändert.
Nähere Informationen auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz.
Tätigkeitsbericht 2023 des UBBA
19.02.2024 Nun wurde auch der Tätigkeitsbericht des UBBA für das Jahr 2023 erstellt. Sie finden ihn mit diesem Link auf der Seite des UBBA.
Aktueller Tätigkeitsbericht der UAKA
17.01.2024 Der Tätigkeitsbericht der UAKA für das Jahr 2023 wurde fertiggestellt. Sie finden ihn unter diesem Link auf der Seite der UAKA.
Fotoausstellung: Betroffene zeigen Gesicht
20.09.2023 Vom 20. September bis 20. Oktober 2023 – Ort: Haus St. Ulrich, Augsburg – Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr. Am Wochenende sowie an Feiertagen bitte erfragen unter 0821 31520
Eindrücke und ein Bericht zur Ausstellungseröffnung finden Sie auf den Seiten des Bistums Augsburg sowie bei katholisch1tv. Ein weiterer Artikel wurde von der Katholischen Sonntagszeitung veröffentlicht.
Zur Ausstellung: Sexualisierte Gewalt in kirchlichem Kontext: Beinahe allgegenwärtig wirkt dieses Thema seit geraumer Zeit. Als echtes Politikum ist ihm die Aufmerksamkeit gewiss. Einzelschicksale dagegen gehen gerne in Statistiken auf. Die Täter rücken in den Vordergrund, – ebenso wie das kirchliche Verantwortungsverschulden.
Diese Fotoausstellung wählt einen anderen Zugriff. Sie erzählt aus der Perspektive von Betroffenen: Bild und Stimme leiht sie ihnen. Bedrückendes offenbart sich; die gezeigten Dokumente suchen Nähe zu stiften, – Nähe zwischen einst und jetzt, Nähe zwischen Betroffenen und Besuchern. Am Horizont wenigstens ein Vorschein von Befreiung und Gerechtigkeit …
Gerade deshalb wurde diese Fotoausstellung in das Programm des Ulrich-Doppeljubiläumsjahres 2023/24 übernommen. Zudem wird Diözesanbischof Dr. Bertram Meier persönlich an der Ausstellungs-Eröffnung mitwirken.
Für den Ausstellungsort in Augsburg zeichnen verantwortlich die Unabhängige Aufarbeitungskommission und der Unabhängige Betroffenenbeirat im Bistum Augsburg.
Die Kuratorin der Ausstellung, Frau Dr. Ilonka Czerny (Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart), führt am 20. September 2023 dankenswerterweise in die Konzeption der Ausstellung ein.
An jedem Donnerstag (16 -18 Uhr) steht für Interessierte ein qualifzierter Gesprächspartner zur Verfügung, – entsprechend dem Motto des Doppeljubiläums: Mit dem Ohr des Herzens!
Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert und kann gerne an anderen Orten im Bistum gezeigt werden. Interessenten melden sich bitte unter kontakt@aufarbeitungskommission-augsburg.de.
Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs als Arbeitsunfall
01.07.2023 Die Deutsche Bischofskonferenz hat in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ein Verfahren erstellt, mit welchem sexueller Missbrauch als Arbeitsunfall bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gemeldet werden kann.
Bei diesem Verfahren sollen die Betroffenen, bei denen die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall gegeben sind, angeschrieben werden. Mit diesem Schreiben erhalten die Betroffenen die Möglichkeit zum Widerspruch. Erfolgt kein Widerspruch, sind die (Erz-)bistümer zur Meldung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft verpflichtet.
Weitere Informationen zum Verfahren auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz